Gewinnfreibetrag

So sparen Sie als Selbstständiger gezielt Steuern

Steuern optimieren mit System – der Gewinnfreibetrag

Als Selbstständiger führen Sie nicht nur ein Geschäft, sondern auch ein Unternehmen – mit all seinen unternehmerischen, finanziellen und steuerlichen Anforderungen. Neben Ihrem fachlichen Know-how lohnt sich daher auch ein gezielter Blick auf steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Besonders im Bereich der Einkommensteuer bietet der Gewinnfreibetrag (GFB) erhebliche Vorteile. Mit strategischen Investitionen – insbesondere in begünstigte Wertpapiere – können Sie jährlich bis zu EUR 46.400,– (inkl. Grundfreibetrag; Stand Mai 2025) steuerfrei stellen.

Gerade für Einzelunternehmer, Freiberufler, KMU-Betreiber oder andere Selbstständige mit betrieblichen Einkünften ist der Gewinnfreibetrag ein äußerst lohnendes Instrument zur Steueroptimierung

Was ist der Gewinnfreibetrag und wer kann ihn nutzen?

Der Gewinnfreibetrag steht allen natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zu. Das betrifft insbesondere selbstständig Erwerbstätige mit Einkünften gemäß § 23 EStG (Einkünfte aus selbständiger Arbeit).

Der GFB besteht aus zwei Komponenten:

1. Grundfreibetrag:

  • Gilt für alle betrieblichen Einkünfte bis zu einem Gewinn von EUR 33.000,-
  • 15% des Gewinns sind automatisch steuerfrei (max. EUR 4.950,-)
  • Kein Investitionsnachweis erforderlich

2. Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

  • Gilt für Gewinne über EUR 33.000,- bis zu einem Höchstgewinn von EUR 583.000,-
  • Erfordert eine Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter oder bestimmte Wertpapiere
  • Staffelung je nach Höhe des Gewinns

 

 

*investitionsbedingter GFB ohne Grundfreibetrag

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Warum ist der Gewinnfreibetrag für Unternehmer besonders attraktiv?

Viele Selbstständige erzielen durch ihre Tätigkeit Jahresgewinne deutlich über EUR 33.000,–. Ohne gezielte Nutzung des GFB wird dieser Gewinn mit einem Steuersatz von bis zu 50 % voll versteuert. Mit der richtigen Investitionsstrategie kann ein erheblicher Teil davon steuerfrei gestellt werden.

Welche Investitionen sind für den Gewinnfreibetrag zulässig?

Für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag kommen folgende Investitionen in Frage:

Wertpapiere
  • Müssen auf der jährlich veröffentlichten BMF-Liste begünstigter Veranlagungen stehen
  • Mindestlaufzeit von vier Jahren
  • Keine Rückkaufvereinbarung oder Kapitalgarantie
  • Eignen sich besonders für Ärzten mit stabilen Gewinnen
Alternative: Anlage in körperliche Wirtschaftsgüter
  • Investitionen in medizinische Geräte oder Einrichtung
  • Häufig mit höheren Anschaffungskosten und langfristiger Nutzung verbunden

Viele Unternehmer bevorzugen Wertpapierveranlagungen, da diese flexibler ist und professionell gemanagt wird.

Fristen und Formalitäten
  • Die Investitionen in begünstigte Wertpapiere muss bis spätestens 31. Dezember 2025 erfolgen.
  • Die Papiere müssen auf den Namen des Steuerpflichtigen lauten und mindestens vier Jahre im Besitz bleiben.
  • Bei vorzeitiger Veräußerung entfällt der Gewinnfreibetrag rückwirkend.

 

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So unterstützt Sie FiNUM. beim Gewinnfreibetrag

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Als erfahrene Experten für steuerliche Optimierung von Selbstständigen bietet FiNUM. maßgeschneiderte Unterstützung:

  • Analyse Ihrer Gewinnsituation und Investitionsmöglichkeiten

  • Auswahl GFB-konformer Wertpapierveranlagungen

  • Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater

Durch unsere Kooperation mit renommierten Kapitalmarktexperten profitieren Sie von Zugang zu qualitätsgesicherten, risikoarmen Anlagemöglichkeiten.

Fazit: Nutzen Sie als Unternehmer Ihre steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten

Der Gewinnfreibetrag ist ein wirkungsvolles Instrument zur Steueroptimierung. Wer gezielt investiert, spart nicht nur Steuern, sondern baut gleichzeitig Vermögen auf. Eine rechtzeitige Planung und professionelle Umsetzung sind entscheidend.

Häufige Fragen
unserer Kunden

Sind Sachinvestitionen sinnvoll?

Ja, beispielsweise Maschinen, EDV-Ausstattung oder Fahrzeuge. Diese müssen jedoch betrieblich genutzt werden, unterliegen der Abnutzung und binden Kapital langfristig. Wertpapiere bieten deutlich mehr Flexibilität.

Was passiert bei falscher oder verspäteter Investition?

Ohne fristgerechte und konforme Investition entfällt der investitionsbedingte Teil des GFB. Eine nachträgliche Geltendmachung ist nicht möglich.

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