Dank Ihrer privaten Unfallversicherung von FiNUM. sind Sie rund um die Uhr und weltweit versichert.
Die Leistungen der AUVA betreffen den Arbeitsweg, Unfälle in der Arbeit selbst und Fahrten zum Arzt bei Krankmeldung. Kinder im Vorschulalter und Hausfrauen sind nicht versichert. Schulpflichtige Kinder sind versichert, so lange sie in der Schule, auf Schulausflügen oder beim Schulsport sind.
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei dauerhafter Invalidität von 25 %. Bei Kindern liegt die Leistung bei 100 % Invalidität bei unter 10.000 Euro und ist damit ausgesprochen gering.
Die gesetzliche Unfallversicherung zieht als Bemessungsgrundlage für die Zahlung Ihr durchschnittliches Gehalt der letzten 12 Monate heran. Zudem zahlt sie meist keine Rente, sondern einen einmaligen Betrag.
Das heißt, sie sind auch bei Freizeitunfällen versichert.
Die private Unfallversicherung bezahlt bereits ab einer Dauerinvalidität von einem Prozent.
Bergungskosten, Transportkosten, Unfallkosten, medizinische Behandlungen, Physiotherapie, Krücken, Schienen, etc.
Mitwirkungsanteil bedeutet, dass eine Vorerkrankung zum Unfall beigetragen hat. Ist beispielsweise schweres Übergewicht mitverantwortlich für eine Knochenfraktur, spricht man von einem Mitwirkungsanteil. Wie hoch dieser Anteil ist, wird von einem Gutachter bestimmt und schließlich von der Invaliditätsrate abgezogen.
Falls Sie aufgrund dauernder Invalidität berufsunfähig sind, beträgt unsere Leistung mindestens 100 % der Versicherungssumme (gilt nur für berufstätige Personen bis zum 62. Lebensjahr).
Durch einen Unfall können Teile Ihres Körpers entstellt sein. Dadurch notwendige kosmetische Operationen sind in Ihrer Unfallversicherung von FiNUM. inkludiert.
Bereits ab dem 11. Tag im Krankenhaus erhalten Sie eine Vorauszahlung von 1.500 Euro auf eine zu erwartende dauernde Invalidität.
Wird innerhalb von 6 Wochen nach einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt eine stationäre Behandlung in einem Rehabilitationszentrum notwendig, bezahlen wir 1 % der Versicherungssumme als Rehabilitationspauschale.
Entstehen durch den Unfall Kosten für Heilbehandlungen nach TCM, werden diese bis zu 30 % der Versicherungssumme übernommen.
Wird durch den Unfall professionelle Pflege erforderlich, erhalten Sie dafür Kostenersatz.
Kommt es aufgrund eines Herzinfarktes oder eines Schlaganfalles zum Unfall, steigen die meisten Unfallversicherungen aus. Bei FiNUM. sind diese Unfälle hingegen mitversichert.
FSME und Lyme-Borreliose, Zerrungen/Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln und Menisken, bei Kinderlähmung, Wundstarrkrampf und Tollwut. Wir übernehmen alle Leistungen, die infolge dieser Beschwerden notwendig werden, von den Krankenhauskosten bis zur Rehabilitation oder lebenslange Invalidenrente (bei dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen).
Bis zu 5% der Versicherungssumme, insgesamt bis 7.000 Euro.
Im Falle eines unfallbedingten, ärztlich bestätigten Schulausfalles, erhalten Sie Schulausfallsgeld für versicherte Kinder. Dieses können Sie z.B. für Nachhilfeunterricht verwendet werden.
Stirbt der Versicherungsnehmer einer Mehrpersonen-Unfallversicherung, so übernehmen wir die weitere Prämienzahlung für die mitversicherten Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Bei Ski-, Snowboard- oder Radunfällen von Kindern wird die Versicherungsleistung um 50 % erhöht, wenn das Kind zum Unfallszeitpunkt einen Ski- bzw. Radhelm getragen hat (gilt nicht bei der Teilnahme an Wettbewerben und am offiziellen Training zu Wettbewerben).
Dieses Sportpaket ist ebenfalls kostenlos in Ihrer Unfallversicherung enthalten. (Alle Informationen zu unseren Sportpaketen finden Sie im nächsten Absatz)
Der ÖAMTC ist keine Unfallversicherung. Er ist immer autobezogen und leistet beispielsweise, wenn Sie im Ausland eine Auto-Panne haben. Kommt es beispielsweise im Urlaub zu einem Mountainbike-Unfall, sind Sie nicht über den ÖAMTC Schutzbrief versichert.
Unfallversicherungs-Verträge laufen in der Regel drei bis zehn Jahre. Bei FiNUM. können Sie Ihre Unfallversicherung auch bei einem Zehnjahresvertrag alle drei Jahre kündigen.
FiNUM. bietet eine vergleichsweise hohe Progression von 600 % (für alle Pakete). Was bedeutet das für Sie?
Versicherungen, welche ohne Progression abgeschlossen werden, bezahlen eine lineare Leistung. Schließen Sie z.B. eine Unfallversicherung mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro ab, erhalten Sie bei einem Invaliditätsgrad von 10 % 10.000 Euro, bei 30 % 30.000 Euro etc.
Durch die Progression steigt die Leistung, je nach Invaliditätsgrad, dynamisch an. Dadurch kann die Summe, welche Sie bei Vollinvalidität erhalten, weit über der Versicherungssumme liegen.
Die Progression Ihrer Unfallversicherung mit FiNUM. steigt in folgenden Stufen an:
Durch eine Familienunfallversicherung können Sie Ihren Ehepartner, Lebensgefährten und Ihre Kinder mitversichern.
Einmalzahlungen sind steuerfrei. Rentenzahlungen sind hingegen zu versteuern und sind daher bedingt sinnvoll. Auch bei hohen Kosten für einen Umbau etc, ist es von Vorteil, anstelle „kleiner“ Rentenzahlungen sofort auf eine „große“ Summe zurückgreifen zu können.
Die dauerhafte Invalidität wird von einem Sachverständigen nach einem Jahr festgestellt.
Unsere Beratung ist für Sie kostenlos.
Bei FiNUM. haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner, an den Sie sich jederzeit wenden können.
FiNUM. vereint Versicherungs-, Finanzierungs- und Vermögensberatung unter einem Dach.
Wir sind versicherungs- und bankenunabhängig. Wir vergleichen Hunderte Anbieter, um die beste Versicherungs-, Finanzierungs- oder Anlagelösung für Sie zu finden.
Bei FiNUM. werden Sie von ausgebildeten Vermögensberatern betreut. Sie sind EFA® (European Financial Advisor) und CFP® (Certified Financial Planner) zertifiziert.