Stand: 1.07.2019
I. Allgemeines
2. Änderungen
Änderungen dieser AGB erlangen nach Ablauf von zwei Monaten ab der Verständigung des Kunden Rechtsgültigkeit für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und FiNUM, sofern nicht bis dahin ein schriftlicher Widerspruch des Kunden bei FiNUM einlangt. FiNUM wird den Kunden in der Verständigung auf die Tatsache der Änderung(en) hinweisen und darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen nach Ablauf von zwei Monaten ab Verständigung als Zustimmung zur Änderung gilt.
II. Allgemeine Bestimmungen mit Geltung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen FiNUM und dem Kunden
1. Allgemeines
FiNUM ist als Finanzdienstleistungsunternehmen spezialisiert auf die Beratung von Akademikern und anspruchsvollen Privatkunden und bietet diesen ihre Dienstleistungen in folgenden Geschäftsbereichen an:
– Beratung im Zusammenhang mit und Vermittlung von Versicherungsverträgen
– Beratung im Zusammenhang mit und Vermittlung von Finanzierungen
– Beratung im Zusammenhang mit und Vermittlung von (Veranlagungs-)Produkten und Dienstleistungen, die nicht dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) unterliegen
FiNUM erbringt diese Dienstleistungen grundsätzlich nicht selbst, sondern über Berater, welche mit eigener Gewerbeberechtigung als selbstständige Unternehmer von FiNUM ermächtigt sind, diese Dienstleistungen im Namen von FiNUM zu erbringen (im Folgenden kurz „FiNUM-Berater“).
Die Tätigkeit von FiNUM und dem FiNUM-Berater wird örtlich auf Österreich beschränkt.
Für FiNUM und den FiNUM-Berater steht das Kundeninteresse im Mittelpunkt. Für eine zielführende Beratung und Vermittlung ist die Mitwirkung des Kunden unerlässlich. Im Folgenden wird daher allgemein die Geschäftsbeziehung zwischen FiNUM und dem Kunden geregelt.
2. Allgemeine Rechte und Pflichten von FiNUM
2.1. Kundenprofil
Nach Abschluss des Maklervertrages wird der FiNUM-Berater den Kunden nach seinen persönlichen Verhältnissen befragen und auf Basis dieser Kundenangaben ein Kundenprofil erstellen.
2.2. Umfang der Beratungs- und Vermittlungsleistung
(1) Auf Basis des Kundenprofils führt der FiNUM-Berater eine angemessene (Risiko-)Analyse durch, berät den Kunden entsprechend seiner Angaben, Wünsche und Bedürfnisse und vermittelt dem Kundenwunsch entsprechende Produkte in den vereinbarten Geschäftsbereichen.
(2) FiNUM und der FiNUM-Berater erbringen ihre Beratungs- und Vermittlungsleistung mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit ausschließlich im Rahmen ihrer gesetzlichen Berechtigungen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Beratungs- und Vermittlungsleistung ausschließlich auf den Kunden¬angaben und gegebenenfalls übergebenen Unterlagen des Kunden basiert, und daher unvollständige, un¬richtige und/oder verspätete Angaben die angemessene Beratungs- und Vermittlungsleistung verhindern.
(3) FiNUM und der FiNUM-Berater erbringen keine Rechts- und/oder Steuerberatungsleistungen und empfehlen daher bei Bedarf die Beiziehung eines Rechtsanwaltes und/oder Steuerberaters. Weiters erbringen FiNUM und der FiNUM-Berater keine Wertpapierdienstleistung (Anlagevermittlung und Anlageberatung) betreffend Finanzinstrumente, die dem WAG 2018 unterliegen.
(4) FiNUM-Berater sind nicht berechtigt, Kundengelder (bar oder unbar) anzunehmen.
2.3. Produktpartner
(1) FiNUM beschränkt sich auf die Auswahl von Partnerunternehmen mit Sitz bzw. Niederlassung in Österreich, um die Wahrung der Interessen des Kunden sicherzustellen. Bei der Auswahl des nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Produkts (z.B. für den Versicherungsschutz) stützt sich FiNUM auf eine ausgewogene und persönliche Marktuntersuchung und beschränkt sich grundsätzlich auf jene Unternehmen, mit welchen FiNUM in einer laufenden Geschäftsverbindung steht („Produktpartner“).
(2) FiNUM trifft hinsichtlich der nach Beratungs- und Vermittlungsleistungen vermittelbaren Produktpartner bzw. Produkte eine sorgfältige Selektion anhand eines Partner- bzw. Produktauswahlprozesses. Die Aufnahme von Produktpartnern und Produkten in den Auswahlprozess erfolgt nach Qualitäts-, Leistungs- und Servicekriterien, welche wiederum im Wesentlichen durch die Fokussierung auf bestimmte Kundengruppen definiert werden. FiNUM verwendet hierfür die zugänglichen fachlichen Informationen, wie beispielsweise Produktinformationsblätter (Insurance Product Information Document, Key Information Document), Bedingungen und Prospekte des jeweiligen Produktpartners oder dessen Arbeits- und Marketingmaterialien.
(3) FiNUM vermittelt unter Berücksichtigung des Preis-Leistungs-Verhältnisses, wobei bei der Auswahl neben der Höhe der Prämie/Rate, dem Bedingungswerk sowie der Fachkompetenz und Reputation des Partner-unternehmens beispielsweise auch die Servicequalität, die Vertragslaufzeit, das Verhalten des Vertragspartners bei Schadensabwicklung, Kulanzen, Kündigungsmöglichkeiten etc. als Beurteilungskriterien herangezogen werden können.
2.4. Weiterleitung der Kundenanträge und Kundenaufträge bei Vertragsabschlüssen und -änderungen
(1) FiNUM und der FiNUM-Berater leiten die Kundenaufträge und Kundenanträge an den jeweiligen Produktpartner innerhalb angemessener Frist weiter, sofern der Kunde alle für Vertragsabschlüsse und/oder -änderungen erforderlichen Angaben vollständig und unmissverständlich abgegeben hat. Dem Kunden zurechenbare Verzögerungen und Unklarheiten gehen zu seinen Lasten.
(2) Sollte der Auftrag – aus welchen Gründen auch immer – nicht innerhalb angemessener Frist weitergeleitet werden können, wird der FiNUM-Berater den Kunden davon schnellstmöglich verständigen.
2.5. Check-up Termin
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass FiNUM und der FiNUM-Berater nicht zur laufenden Überprüfung der bestehenden von FiNUM vermittelten Verträge sowie zur Unterbreitung geeigneter Vorschläge für eine Verbesserung des Versicherungsschutzes verpflichtet sind. FiNUM oder FiNUM-Berater bieten aber Kunden mit zumindest einem von FiNUM vermittelten und betreuten Vertrag an, jährlich im Rahmen eines Check-up-Termins diese Überprüfung durchzuführen. Der Kunde hat den gewünschten Termin dafür schriftlich oder per E-Mail dem FiNUM-Berater mitzuteilen.
2.6. Geheimhaltungsverpflichtung und Datenschutz
(1) FiNUM und der FiNUM-Berater behandeln alle Informationen des Kunden über dessen persönliche Verhältnisse, die ihnen aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich. FiNUM und der FiNUM-Berater übernehmen jedoch keine Haftung dafür, dass Dritte rechtswidrig Zugriff auf diese Informationen erhalten und sie in welcher Art und Weise immer verwenden. Insbesondere haften FiNUM und der FiNUM-Berater nicht für Schäden, die aus einer derartigen rechtswidrigen Handlung Dritter resultieren.
(2) FiNUM und der FiNUM-Berater verarbeiten und übermitteln Kundendaten, die für die Erfüllung der angebotenen Dienstleistungen benötigt werden, in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz (DSG), der EU-Datenschutz-grundverordnung (DSGVO) sowie dem Telekommunikationsgesetz (TKG).
2.7. Haftung
(1) FiNUM und der FiNUM-Berater haften für Vermögensschäden des Kunden nur bei eigenem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln. Eine darüber hinausgehende Haftung wird – unabhängig von deren Rechtsgrund – ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit ist mit dem Betrag der gesetzlichen Mindesthaftpflichtsumme beschränkt und erstreckt sich nicht auf entgangenen Gewinn. Schadenersatzansprüche kann der Kunde, sofern er Verbraucher ist, innerhalb von drei Jahren, sonst innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis des Schadens gerichtlich geltend machen, längstens jedoch innerhalb von drei Jahren ab Abschluss des schadenbegründenden Sachverhalts.
(3) Ausdrücklich ausgeschlossen wird die Haftung von FiNUM und/oder dem FiNUM-Berater für Schäden, die aus einem vom Kunden direkt (ohne Kontakt mit FiNUM/dem FiNUM-Berater) an den Produktpartner erteilten Auftrag (wie beispielsweise der Anpassung des Deckungsumfangs, Fondswechsel) entstehen.
(4) FiNUM und der FiNUM-Berater geben keinerlei Zusagen über Wertentwicklungen, Gewinnerwartungen, Renditen oder Ausschüttungen von Lebensversicherungen oder Kapitalanlagen ab und sind dazu auch nicht berechtigt.
(5) FiNUM und der FiNUM-Berater übernehmen für Fehler bei der Übertragung von E-Mails, wodurch Daten/E-Mails verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden, nur dann eine Haftung, wenn FiNUM und der FiNUM-Berater dies grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet haben.
3. Allgemeine Rechte und Pflichten des Kunden
3.1. Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten
(1) Die Angaben des Kunden im jeweiligen Kundenprofil sowie die vom Kunden übergebenen Unterlagen bilden die Grundlage für die Beratungs- und Vermittlungstätigkeit von FiNUM und dem FiNUM-Berater. Der Kunde ist daher verpflichtet, FiNUM und dem FiNUM-Berater alle für eine sorgfaltsgemäße Beratung und Vermittlung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zu (über)geben. Der Kunde hat die Angaben zu seinen persönlichen/familiären und/oder wirtschaftlichen Verhältnissen wahrheitsgemäß und vollständig vorzunehmen sowie FiNUM und den FiNUM-Berater über alle Umstände, die für die von FiNUM und dem FiNUM-Berater zu erbringenden oder erbrachten Leistungen von Relevanz sein können, zu informieren. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen zu seinen persönlichen/familiären und/oder wirtschaftlichen Verhältnissen (beispielsweise Adressänderung, Änderung der beruflichen Tätigkeit bzw. Sozialversicherungspflicht, Auslandstätigkeit, Gefahren- oder Risikoerhöhungen usw.) dem FiNUM-Berater unverzüglich und unaufgefordert schriftlich mitzuteilen.
(2) Nachteile, die dem Kunden aufgrund seiner unvollständigen, unrichtigen und/oder verspäteten Angaben entstehen, hat ausschließlich der Kunde zu tragen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, sofern erforderlich, an einer Risikobesichtigung durch FiNUM und den FiNUM-Berater oder ein Versicherungsunternehmen/Sachverständigen nach Terminabsprache teilzunehmen und von sich aus auf besondere Gefahren hinzuweisen.
(4) Der Kunde wird alle im Zuge der Beratungs- und Vermittlungsleistungen von FiNUM und dem FiNUM-Berater übermittelten Dokumente auf sachliche Unstimmigkeit und allfällige Abweichungen überprüfen und gegebenenfalls dem FiNUM-Berater zur Berichtigung übermitteln.
3.2. Entbindung von Geheimhaltungsverpflichtungen
Der Kunde wird FiNUM und den FiNUM-Berater und deren Produktpartner von ihren Geheimhaltungsverpflichtungen (z.B. §38 Bankwesengesetz, §8 WAG 2018, DSGVO, DSG, Versicherungsaufsichtsgesetz) durch gesonderte Erklärung entbinden, sofern es für die Tätigkeit von FiNUM und dem FiNUM-Berater erforderlich ist.
3.3. Vollmachterteilung
Der Kunde wird FiNUM eine gesonderte Vollmacht erteilen, sofern es für die Tätigkeit von FiNUM erforderlich ist.
3.4. Vertragsabschluss mit den Produktpartnern
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm unterfertigter Antrag noch keinen Vertrag darstellt, und der Vertrag erst durch die Annahme des Antrags durch den Produktpartner (z.B. Versicherungsunternehmen, Kreditinstitut) zustande kommt. Es liegt im alleinigen Ermessen des Produktpartners, den vermittelten Antrag anzunehmen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den diesbezüglichen Vertragsabschluss.
3.5. Vergütung für Beratungs- und/oder Vermittlungsleistungen
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass FiNUM und der FiNUM-Berater bei erfolgter Vermittlung vom Produktpartner (z.B. Versicherungsunternehmen, Kreditinstitut) in der Regel Vergütungen in Form von Geldzahlungen (insb. Provisionen) oder sonstigen geldwerten Vorteilen erhalten.
3.6. Urheberrechtsklausel
Alle von FiNUM erstellten Konzepte, Beratungsprotokolle, Unterlagen und Dokumente unterliegen den Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums, insbesondere dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung, in welcher Art und Form auch immer, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von FiNUM.
3.7. Kundenfotos/-abbildungen
(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass alle von FiNUM gemachten Fotos/Abbildungen, auf denen der Kunde selbst zu sehen ist, von FiNUM in Onlinemedien (z.B. FiNUM-Homepage, FiNUM-Facebook-Seite, …) unentgeltlich verwendet und/oder veröffentlicht werden können.
(2) Der Kunde verzichtet ausdrücklich darauf, aus der Verwendung, Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung dieser Fotos/Abbildungen Ansprüche auf welcher Rechtsgrundlage auch immer – insbesondere Verwendungs¬ansprüche und/oder Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Recht am eigenen Bild – gegen FiNUM geltend zu machen.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass solche von FiNUM in das Internet eingestellte Fotos/Abbildungen grundsätzlich weltweit abrufbar sind und allenfalls von Dritten gespeichert und/oder verändert werden können. Die Haftung von FiNUM für ein solches Verhalten Dritter wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Kommunikation
(1) Als Zustelladresse des Kunden gilt die FiNUM oder dem FiNUM-Berater zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse.
(2) Die Unterfertigung der Beratungsprotokolle durch den Kunden mittels elektronischer Signatur wird als zulässig vereinbart.
III. Besondere Bestimmungen
1. Besondere Bestimmungen für die Beratung im Zusammenhang mit und die Vermittlung von Versicherungsverträgen
(1) Der Kunde beauftragt FiNUM jeweils mit der Durchführung einer einmaligen Beratung (z.B. zwecks Pensionsvorsorge, Risikoabsicherung etc.) und allfälligen Vermittlung von entsprechenden Versicherungs-produkten. Weitere Beratungen sowie die regelmäßige Beurteilung der Eignung von Versicherungsanlageprodukten durch FiNUM und den FiNUM-Berater erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
(2) Bei der Vermittlung eines Versicherungsprodukts übergibt der FiNUM-Berater dem Kunden die Durchschrift des Antrags und die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen. Der Versicherungsschein (Polizze) wird von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft dem Kunden direkt zugesendet.
(3) Bei Verbrauchern iSd Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) wird der FiNUM-Berater nach Erhalt der Polizzenkopie durch den Produktpartner diese auf ihre Übereinstimmung mit dem Antrag des Kunden überprüfen. Der Kunde, sofern er nicht Verbraucher iSd KSchG ist, verpflichtet sich, alle durch die Vermittlung von FiNUM übermittelten Versicherungsdokumente (z.B. Versicherungsschein/Polizze) auf sachliche Unstimmigkeiten und allfällige Abweichungen vom ursprünglichen Versicherungsantrag zu überprüfen und dies gegebenenfalls dem FiNUM-Berater zur Berichtigung mitzuteilen.
(4) Die Unterstützung des Kunden durch den FiNUM-Berater bei der Abwicklung des Versicherungsverhältnisses vor und nach Eintritt eines Versicherungsfalls, insbesondere die Wahrnehmung aller für den Kunden wesentlichen Fristen, erfolgt nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden im konkreten Versicherungsfall. Die schriftliche Aufforderung des Kunden zur Unterstützung gilt immer nur für den konkreten Versicherungsfall.
(5) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass zwischen der Unterfertigung des Versicherungsantrags und dessen Annahme durch den Produktpartner ein ungedeckter, also nicht versicherter Zeitraum bestehen kann. Der Vertrag und somit der Versicherungsschutz kommt erst durch die Annahme des vom Kunden unterfertigten Antrags durch den Produktpartner zustande. Darüber hinaus muss der Kunde alle wesentlichen Umstände, die für die Annahme des Antrages maßgeblich sind, vor Zustandekommen des Vertrags anzeigen.
(6) Der Kunde hat als Versicherungsnehmer Obliegenheiten sowohl aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, als auch aufgrund der jeweils anwendbaren Versicherungsbedingungen einzuhalten. Insbesondere gilt dies für die Erfüllung der vorvertraglichen Anzeigepflicht sowie der Einhaltung aller wesentlichen Fristen (z.B. im Leistungs-/Schadensfall). Bei Nichteinhaltung kann dies zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.
2. Besondere Bestimmungen für die Beratung im Zusammenhang mit und die Vermittlung von Finanzierungen
(1) Der Kunde beauftragt FiNUM jeweils mit der Durchführung einer einmaligen Beratung und allfälligen Vermittlung von entsprechenden Finanzierungsprodukten. Bei Erteilung einer entsprechenden Vollmacht werden FiNUM und der FiNUM-Berater in seinem Namen mit Banken, Sparkassen, Bausparkassen, etc. Verhandlungen führen mit dem Ziel der Vermittlung einer Finanzierung zu den jeweiligen Bedingungen des Produktpartners.
(2) Es ergeben sich daraus keine Nachbetreuungspflichten, insbesondere besteht keine Verpflichtung für FiNUM und den FiNUM-Berater, die Entwicklung der Finanzierung laufend zu beobachten. Weitere Beratungen durch FiNUM und den FiNUM-Berater erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
3. Besondere Bestimmungen für die Beratung im Zusammenhang mit und die Vermittlung von (Veranlagungs-) Produkten und Dienstleistungen, die nicht dem WAG 2018 unterliegen
(1) Der Kunde beauftragt FiNUM jeweils mit der Durchführung einer einmaligen Beratung und allfälligen Vermittlung von entsprechenden (Veranlagungs-)Produkten, die nicht dem WAG 2018 unterliegen.
(2) Es ergeben sich daraus keine Nachbetreuungspflichten, insbesondere besteht keine Verpflichtung für FiNUM oder den FiNUM-Berater, die Entwicklung der vermittelten (Veranlagungs-)Produkte laufend zu beobachten. Weitere Beratungen sowie die regelmäßige Beurteilung der Eignung von Veranlagungsprodukten durch FiNUM und den FiNUM-Berater erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
(3) Sofern der Kunde die Übergabe produktspezifischer Informationen durch FiNUM wünscht, werden ihm diese vom FiNUM-Berater übergeben.
(4) Die dem WAG 2018 unterliegende Anlageberatung und (Anlage-)Vermittlung im Zusammenhang mit Finanz-instrumenten werden vom FiNUM-Berater als im öffentlichen Register der Finanzmarktaufsicht (Abfrage-möglichkeit: http://www.fma.gv.at) eingetragener vertraglich gebundener Vermittler ausschließlich im Namen der Wertpapierfirma TopTen Wertpapier GmbH erbracht. Diese haftet für eine in ihrem Namen erbrachte Anlageberatung und/oder (Anlage-)Vermittlung gemäß § 1313a ABGB.
IV. Schlussbestimmungen
(1) Schriftlichkeit bzw. Schriftform i.S. dieser AGB bedeutet Unterschriftlichkeit (sohin auch keine E-Mails ohne elektronische Signatur). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu FiNUM ergeben, ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, 1. Bezirk.
(3) Auf die Geschäftsbeziehung zu FiNUM ist das österreichische Privatrecht unter Ausschluss der Vorschriften über das internationale Privatrecht (insbesondere IPR-Gesetz und EVÜ) anzuwenden.
(4) Sollten sich einzelne Bestimmungen der AGB und damit in Zusammenhang stehende Vereinbarungen als ungültig erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall tritt an die Stelle der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung eine neue Regelung, die dem gewollten Zweck entspricht oder diesem nahe kommt.
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