Ärztehaftpflicht

Als Arzt möchten Sie bei einer Schadenersatzklage nicht ohne Versicherung da stehen?
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Was ist eine Ärztehaftpflicht?

Eine Ärztehaftpflicht erfüllt vor allem zwei Aufgaben:

  1. Sie deckt berechtigte Schadenersatzansprüche Ihrer Patienten. Zum Beispiel, weil ein Patient durch einen Behandlungsfehler, Unterlassung der Behandlung oder durch falsche Aufklärung vor einer OP einen Schaden erlitten hat und nun eine finanzielle Entschädigung fordert.
  2. Die Versicherung prüft, ob die Forderungen des Patienten berechtigt sind oder nicht. Falls sie berechtigt sind, übernimmt die Versicherung die Schadenersatzzahlung für Sie. Sollten diese Forderungen nicht berechtigt sein, bezahlt die Versicherung die Abwehr. Auch Sie müssen in diesem Fall keine Schadenersatzzahlungen leisten.

Der Abschluss einer Ärztehaftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben für:

  • niedergelassene Ärzte
  • Gruppenpraxen
  • Wohnsitzärzte (Ärzte, die weder in einer Ordination noch im Krankenhaus tätig sind, z.B. Gutachter, Schul- und Betriebsärzte)

Ist eine Ärztehaftpflicht sinnvoll?

Die Antwort lautet: Ja. Und zwar für freiberufliche und für angestellte Ärzte.

  • Schutz vor finanziellem Ruin: Fehler sind menschlich und können vor allem in Stresssituationen schnell passieren. Selbst als routinierter Arzt können Sie mal einen schlechten Tag haben und eine Situation falsch einschätzen. Das kann hohe Schadenersatzforderungen mit sich ziehen – mitunter geht es um existenzbedrohende Summen.
  • Schutz, wenn Ihre Angestellten Fehler machen: Sie als Arzt haften auch, wenn ein Angestellter einen Fehler macht und zum Beispiel ein Medikament verwechselt, Patienteninformationen vertauscht oder nicht vollständig einfordert.
  • Spart Aufwand: Sie können sich jederzeit an Ihren persönlichen Betreuer wenden. Dieser setzt alle notwendigen Hebel in Bewegung, um zu überprüfen, ob die Forderungen gerechtfertigt sind oder nicht.

Ärztehaftpflicht für angestellte Ärzte: 3 Gründe, warum auch Sie eine haben sollten

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Krankenhaus kann Geld fordern

Sollte Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, kann sich die Versicherung des Krankenhauses von Ihnen Geld zurückholen. Das heißt, Sie müssen die geforderte Summe doch selbst bezahlen. Haben Sie eine persönliche Haftpflichtversicherung, springt diese auch bei grober Fahrlässigkeit ein.

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Freiberufliche ärztliche Nebentätigkeiten

Machen Sie nebenbei Notdienste? Oder haben sie andere freiberufliche Nebentätigkeiten? In diesem Fall sind Sie nicht über die Krankenhausversicherung abgesichert.
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Haftung durch Berufsstand in Freizeit

Wenn Sie zufällig außer Dienst zu einer Unfallstelle kommen, sind Sie verpflichtet, Erste-Hilfe zu leisten. Allerdings sind Sie dabei nicht über das Krankenhaus versichert. Stirbt eine Person oder trägt sie bleibende Schäden davon, weil Sie sich nicht an die aktuellen Leitlinien gehalten haben, haften Sie selbst.
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Worauf muss ich beim Abschluss einer Ärztehaftpflicht achten?

Jede Ärztehaftpflichtversicherung muss bestimmte Bedingungen erfüllen:

  • Die Mindestversicherungssumme für freiberuflich tätige Ärzte ist gesetzlich vorgeschrieben: Sie muss mindestens 2 Millionen Euro betragen.
  • Ihre Vertretungen, Angestellte sowie Famulanten müssen mitversichert sein.
  • In Lehrpraxen bzw. Lehrgruppenpraxen müssen dort tätige Turnusärzte mitversichert sein.
  • Die Versicherung muss eine Nachdeckung beinhalten, durch welche Sie auch nach Beendigung oder während vorübergehender Einstellung der ärztlichen Tätigkeit versichert sind.
  • Sollten Sie eine Hausapotheke führen, muss auch diese mitversichert werden.
  • Falls Sie Gutachten erstellen, wie z.B. Atteste, Zeugnisse etc., muss auch diese Tätigkeit mitversichert werden.
  • Sie müssen auch bei ärztlicher Tätigkeit bei organisierten Rettungseinsätzen oder in Vereinen versichert sein.
  • Zudem sollten Erste-Hilfe-Leistungen weltweit versichert sein.

Häufige Fragen zur Ärztehaftpflicht

Was ist durch die Ärztehaftpflicht abgedeckt?

Die Ärztehaftpflicht von FiNUM deckt jegliche medizinische Tätigkeit in Österreich ab. Für Erste-Hilfe-Leistungen gilt die Deckung sogar weltweit.

Die Ärztehaftpflicht übernimmt die Schadenersatzkosten auch, wenn grobe oder leichte Fahrlässigkeit vorliegt.

Was ist durch die Ärztehaftpflicht nicht abgedeckt?

Nicht versichert sind Vorsatz und Rechtskosten (Kosten für Anwalt, Gericht, Gutachter). Daher ist der zusätzliche Abschluss einer Ärzte-Rechtsschutzversicherung empfehlenswert.

Wie hoch ist die Versicherungs-Prämie?

Je nach Fachrichtung müssen Sie mit 200 bis 1000 Euro pro Jahr rechnen.

Für plastische Chirurgen und Gynäkologen ist die Prämie am oberen Ende, für Allgemeinmediziner und Kinderärzte am unteren Ende dieser Spanne angesiedelt.

Welche Änderungen in der beruflichen Tätigkeit sind umgehend der Versicherung zu melden?

In diesen Fällen müssen Sie umgehend Ihren persönlichen FiNUM-Versicherungsberater kontaktieren:

  • Sie haben Ihre Ausbildung abgeschlossen
  • Neben Ihrer Tätigkeit im Krankenhaus üben Sie Vertretungstätigkeiten aus
  • Sie sind nicht mehr im Krankenhaus bzw. in der Praxis tätig
  • Sie erweitern oder ändern Ihren Tätigkeitsbereich (z. B. Radiologie: Sie übernehmen zuerst nur diagnostische, später auch therapeutische Tätigkeiten)
  • Sie stocken das Ordinationspersonal auf
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Ihre Vorteile bei FiNUM

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Beratungskosten

Unsere Beratung ist für Sie kostenlos.

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Persönlicher Ansprechpartner

Bei FiNUM haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner, an den Sie sich jederzeit wenden können.

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Dank unserer Rahmenverträge mit diversen Versicherungen können wir Ihnen bessere Konditionen bieten als andere Versicherungsanbieter.

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Wir beschäftigen uns täglich mit Versicherungen und haben einen breiten Marktüberblick. Dadurch können wir Ihnen mühsame Recherchearbeit sparen.

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Damit es im Schadensfall nicht zu bösen Überraschungen kommt, sehen wir uns jedes Detail im Versicherungsvertrag genau an.

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Frau Magister Ebhart-Pfeiffer begleitet mich bereits seit meinem Studium. Mir ihrer Hilfe konnte ich stets die optimalen und indiviuduellen Lösungen für mich finden, sei es bei privater Krankenversicherung, Immobilienkauf oder Ordinationsgründung mit dazugehöriger Absicherung. Neben ihrer Kompetenz und unendlichen Geduld, schätze ich besonders ihre Fähigkeit, stets die gesamte private und berufliche Situation in der Finanzberatung zu berücksichtigen.

Dr. Vjara Ilieva-Stricker

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Dr. Christoph Prandstetter

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Prof. Dr. Florian Libisch