Ärzte-Rechtsschutzversicherung
Als Arzt ist es durchaus möglich, dass Sie von einem Patienten angezeigt und in Folge vom Staatsanwalt angeklagt werden. Eine Ärzte-Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen dabei, die Anwalts- und Gerichtskosten zu bezahlen oder ungerechtfertigte Verfahren noch vor einem Prozess zu beenden.
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Was ist eine Ärzte-Rechtsschutzversicherung?
Im Gegensatz zum zivilrechtlichen Verfahren muss bei einem strafrechtlichen Verfahren immer der Angeklagte die Kosten tragen. Eine gute Ärzte-Rechtsschutzversicherung übernimmt daher
- Anwaltskosten
- Gerichtskosten
- Gutachterkosten
Ist eine Rechtsschutzversicherung
für Sie als Arzt sinnvoll?
Die Rechtsschutzversicherung sollten Sie als eine Ergänzung zur Haftpflichtversicherung sehen (diese bezahlt z.B. bei zivilrechtlichen Verfahren festgelegte Schadenersatzforderungen). Leitet der Staatsanwalt ein strafrechtliches Verfahren (z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung) gegen Sie ein, kommt die Haftpflichtversicherung für keine Kosten auf. Um im Falle eines Strafverfahrens finanziell abgesichert zu sein, benötigen Sie als Arzt eine Rechtsschutzversicherung.
Dank einer Rechtsschutzversicherung können Sie
- Viel Zeit und Nerven sparen: Eine Anzeige verursacht Stress und Unsicherheit. Was sollen Sie jetzt tun? Wo finden Sie jetzt einen guten Anwalt? Durch Ihre Rechtsschutzversicherung genügt ein Anruf und ein Jurist steht Ihnen unterstützend zur Seite.
- Einen Reputationsverlust vermeiden: Eine Anklage gegen Sie kann zu negativen Schlagzeilen führen. Dadurch können auch Ihre Reputation und die Ihrer Arztpraxis leiden, selbst wenn Sie den Prozess schlussendlich gewinnen.
- Einem Prozess entgehen: Durch die Rechtsschutzversicherung kann es Ihnen gelingen, das Gerichtsverfahren schon in der Ermittlungsphase abzuwenden.
- Geld sparen: Sollte der Fall doch vor Gericht gehen, werden die Gerichtskosten übernommen. Zudem übernimmt die Versicherung auch die Anwalts- und Gutachterkosten während der Ermittlungen.
Worauf müssen Sie beim Abschluss einer
Ärzte-Rechtsschutzversicherung achten?
Nicht jede Rechtsschutzversicherung ist gleich. Eine gute Ärzte-Rechtsschutzversicherung:
- enthält auch einen Privatrechtsschutz
- deckt Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, der Sozialversicherung und auch mit dem Wohlfahrtsfonds
- übernimmt das Inkasso für offene Honorarforderungen
Je nach Ihrer beruflichen und persönlichen Situation können für Ihre Ärzte-Rechtschutzversicherung zudem weitere Bausteine sinnvoll sein:
- Vertragsrechtsschutz für die eigene Ordination,
- Mietrechtsschutz für selbstgenutzte Wohneinheiten und Ordinationen oder
- Mietrechtsschutz für vermietete Objekte.
Welche Leistungen sollte Ihre Rechtsschutzversicherung enthalten? Bei einem unverbindlichen Beratungsgespräch helfen wir Ihnen, die Antwort zu finden. Zudem suchen wir für Sie passende Versicherung zu den bestmöglichen Konditionen.
Häufige Fragen zur Ärzte-Rechtsschutzversicherung
Wie hoch ist die Versicherungs-Prämie?
Die Höhe der Versicherungsprämie ist individuell unterschiedlich. Sie hängt vor allem von den benötigten Bausteinen ab. Generell sollten Sie für die Ärzte-Rechtschutzversicherung mit einer Prämie ab etwa 200 Euro jährlich rechnen. Bei einem höheren Selbstbehalt kann dieser Preis niedriger sein. Als freiberuflicher Arzt brauchen Sie vermutlich mehr Bausteine, zum Beispiel, um die gemietete Ordination mit zu versichern.
Faktoren wie Fachrichtung oder Alter sind für die Prämienhöhe dieser Ärzteversicherung übrigens irrelevant.
Reicht zu Beginn eine niedrige Versicherungssumme?
Je höher die Versicherungssumme, desto weniger haben Sie im Falle einer Anzeige zu befürchten. Das gilt am Anfang Ihrer Arztkarriere genauso wie später. Die höhere Versicherungssumme kostet meist auch nicht viel mehr. So macht beispielsweise ein Prämien-Unterschied von nur 10 Euro einen Versicherungssummen-Unterschied von 3 Millionen Euro aus.
Was ist durch die Ärzte-Rechtsschutzversicherung abgedeckt?
Die Ärzte-Rechtsschutzversicherung deckt alle Kosten, welche im Zuge strafrechtlicher Ermittlungen und Prozesse gegen Sie als Arzt entstehen. Je nach Rechtsschutzversicherung gilt die auch für Anzeigen, welche gegen Sie als Privatperson gerichtet sind.
Was ist durch die Rechtsschutzversicherung nicht abgedeckt?
Schadenersatzzahlungen sind durch die Ärzte-Rechtsschutzversicherung nicht gedeckt – dafür benötigen Sie eine Ärztehaftpflicht.
Auch bei Vorsatz steigt die Versicherung aus. Sie geht zwar in Vorleistung, sobald aber ein Vorsatz festgestellt wird, müssen Sie als Arzt die Kosten an die Versicherung zurückbezahlen.
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