Sie als Arzt haben den großen Vorteil gegenüber den meisten anderen Berufsgruppen, dass sie zwei Sozialsystemen angehören. Einerseits der gesetzlichen Sozialversicherung wie alle anderen Berufsgruppen, andererseits sind Sie ab Ausübung der ärztlichen Tätigkeit automatisch auch über den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammern versichert.

  • Altersversorgung
  • Invaliditätsversorgung wegen Berufsunfähigkeit
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Sonstige zusätzliche Versorgungsleistungen (z. B. Kinderunterstützung, Notstandsunterstützung, etc.)

Finanziert werden diese Leistungen aus Ihren Beiträgen, die Sie verpflichtend ab Ausübung der ärztlichen Tätigkeit an die Wohlfahrtsfonds der Ärztekammern leisten.

Reichen die Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit?
Die Leistungen aus dem Wohlfahrtsfonds sind sehr umfassend. Dennoch gibt es in manchen Bereichen Lücken, z. B. im Falle einer Berufsunfähigkeit. Wenn Sie als Arzt krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr voll leistungsfähig sind, gibt es aus dem Wohlfahrtsfonds noch keine Leistung. Das gilt auch dann, wenn Sie – wenn auch eingeschränkt – noch arbeiten können bzw. tatsächlich auch arbeiten, aber erhebliche Einkommenseinbußen hinnehmen müssen.

Das bedeutet, es gibt im Berufsunfähigkeitsfall nur dann eine Leistung, wenn Sie zu 100% berufsunfähig sind. Derzeit beträgt die durchschnittliche Berufsunfähigkeitspension abhängig vom Alter zwischen 1.500,- und 500,- EUR pro Monat.

Wie kann ich diese Lücke schließen?
Um diese Lücke aus dem Wohlfahrtsfonds zu schließen, empfiehlt es sich, privat mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorzusorgen. Eine Leistung aus privaten Systemen erfolgt bereits bei 50% Arbeitsunfähigkeit.

Wie hoch soll die Berufsunfähigkeitsrente sein?
Die Höhe der Rente können Sie frei wählen. Vereinbaren Sie auch eine Inflationsanpassung der Rente. Je früher Sie sich um eine Berufsunfähigkeitsabsicherung kümmern, umso besser: denn die Prämie hängt vom Alter und vom Gesundheitszustand ab. Im Idealfall deckt die BU-Rente die kompletten monatlichen Ausgaben.

Die monatlichen Prämien betragen für:

Höhe der monatlichen Rente „Turnusarzt“
25 Jahre
Assistenzarzt
30 Jahre
Oberarzt
35 Jahre
1.000 36,76 40,60 44,81
1.500 54,38 60,12 66,46
2.000 71,99 79,63 88,09

Annahme: sehr guter Gesundheitszustand, Rente bis Alter 65 mit 2 % Inflationsanpassung

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