Sie möchten in Immobilien investieren und langfristig stabile Erträge erzielen? Sie wissen, dass ein Bauherrenmodell ein vielversprechendes Investment sein könnte.

Das Problem, dass Sie mit diesem Anlagemodell haben: Sie erwerben nichts Greifbares. Bloße Anteile an einer Immobilie zu erwerben? Keine konkrete Wohnung zu kaufen? Nein, das ist nichts für Sie.

Urteilen Sie nicht vorschnell! Haben Sie schon einmal an ein Bauherrenmodell mit Wohnungszuweisung gedacht? Noch nie davon gehört? Dann lesen Sie weiter. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie sich dieses Bauherrenmodell vom klassischen Modell unterscheidet und welche Vor- und Nachteile es hat.

Bauherrenmodell mit Wohnungszuweisung: Unterschied zum klassischen Bauherrenmodell

Die Definition eines klassischen Bauherrenmodells lautet:

Das klassische Bauherrenmodell ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft. Mehrere Investoren schließen sich zu einer Miteigentümergemeinschaft zusammen. Sie erwerben gemeinsam eine konkrete Immobilie mit dem Ziel sie zu sanieren, auszubauen oder neu zu erreichten. Durch gemeinschaftliche Vermietung sollen Erträge erzielt werden.

Beim Bauherrenmodell ist eine Eigennutzung nicht möglich, da Sie als Investor nur einen Anteil an der Wohnanlage und keine bestimmte Wohnung erwerben. (Mehr zum klassischen Bauherrenmodell erfahren Sie hier: Bauherrenmodell: Vorteile und Nachteile – ein Experte klärt auf.

Das Bauherrenmodell mit Wohnungszuweisung (auch Bauherrenmodell Plus genannt) ist eine Sonderform des Bauherrenmodells. Es kombiniert die Vorteile des klassischen Bauherrenmodells mit denen einer Vorsorgewohnung. Das bedeutet konkret: Sie investieren in eine von Ihnen ausgewählte Wohnung. Nach Fertigstellung des Objekts wird ein Nutzwertgutachten erstellt und die Wohnung parifiziert. Die Eintragung im Grundbuch erfolgt wie bei der Vorsorgewohnung als Wohnungseigentum.

Zusätzlich profitieren Sie von den steuerlichen Begünstigungen eines Bauherrenmodells:

  • Beschleunigte Abschreibung (15 Jahre statt den üblichen 67 Jahren)
  • Abschreibung der Wohnungskosten
  • Gemeinsamer Mietenpool

Aber Achtung: Bei nicht allen Bauherrenmodellen mit Wohnungszuweisung ist ein Mietenpool zwingend enthalten. Beim Mietenpool werden sämtliche Einnahmen in einem Pool gesammelt und die Ausgaben der Wohnanlage (Instandhaltung, Einnahmenausfälle) damit getilgt. Der Vorteil des Mietenpools ist, dass etwaige Mietausfälle (Leerstehende Wohnungen, Mietrückstände o.ä) die Investoren nur anteilig und nicht in vollem Umfang treffen.

Entscheiden Sie sich für eine Bauherrenmodell mit Wohnungszuweisung, das keinen Mietenpool enthält, müssen Sie die finanziellen Konsequenzen eines Leerstands allein tragen.

Bauherrenmodell mit Wohnungszuweisung: Kann ich die Wohnung selbst bewohnen oder ggf. verkaufen?

Nur weil Sie in eine konkrete Wohnung investieren, bedeutet das nicht, dass Sie nach Fertigstellung des Baus, direkt in die Wohnung ziehen können. Sie können über die Wohnung erst frei verfügen, sobald Sie den steuerlichen Totalgewinn erreicht haben.

Steuerlicher Totalgewinn bedeutet, dass innerhalb eines Zeitraums von 20 Jahren anstelle von 25 Jahren beim klassischen Bauherrenmodell, Ihre gesamten Einnahmen höher sein müssen als Ihre Ausgaben. Aus diesem Grund ist beim Bauherrenmodell Plus auch immer ein höherer Eigenkapitalanteil einzubringen. Dem Finanzamt ist dieser steuerliche Totalgewinn nachzuweisen.

Das Finanzamt kann Ihr Investment bei Bedenken als Liebhaberei einstufen. Z.B.: Wenn die Wohnung dauerhaft leer steht. Die Konsequenz: Ihre geltend gemachten Verluste und Ihr Vorsteuerabzug werden aberkannt.
(Mehr über das Risiko der “Liebhaberei” erfahren Sie hier: “Das Bauherrenmodell: Welche Risiken sind dabei zu beachten” (erscheint bis 30.06.2022))

Sie möchten Ihre Wohnung frühzeitig verkaufen, da Sie finanzielle Schwierigkeiten haben? Wir raten davon ab. Verkaufen Sie vor Erreichen des steuerlichen Totalüberschusses die Wohnung, müssen Sie sämtliche Steuervergünstigungen, die Sie erhalten haben, zurückbezahlen.

Auch bei dieser Art des Bauherrenmodells gilt: Es muss als langfristiges Investment gesehen werden

Möchten Sie keine langfristigen Investments eingehen, raten wir Ihnen dringend von dem Investment “Bauherrenmodell mit Wohnungszuweisung” ab. Ein vorzeitiger Ausstieg ist immer mit finanziellen Verlusten und Nachversteuerung verbunden.

Wollen Sie hingegen langfristig investieren und finden Sie es besser eine konkrete Wohnung zu erwerben als einen bloßen Anteil eines Gebäudes, dann wäre dieses Investment eine gute Wahl. Insofern Ihre finanzielle Situation zu diesem Modell des Immobilieninvestment passt.

Gemeinsam mit einem erfahrenen Berater können Sie Ihre finanziellen Ziele und Situation besprechen und überprüfen, ob das Bauherrenmodell mit Wohnungszuweisung tatsächlich ein gutes Investment für Sie ist.

Das hört sich gut an? Dann vereinbaren Sie einen unverbindlichen, kostenlosen Beratungstermin mit einem unserer Top FiNUM Berater. Sie erreichen uns via Telefon (01 53419-90), via E-Mail (website@finum.at) und via Kontaktformular (klicken Sie hier!).

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