Die Mitarbeitervorsorge nach §3/1/15a kombiniert steuer- und sozialversicherungsfreie Leistungen mit einer betrieblich finanzierten Unfall- oder Lebensversicherung – so steigern Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber!
Mitarbeiterbindung ist in Zeiten des Fachkräftemangels einer der entscheidenden Erfolgsfaktoren für Unternehmen.
Mit der § 3/1/15a Mitarbeitervorsorge bieten Sie Ihrem Team einen echten Mehrwert – steuerfrei, sozialversicherungsfrei und ohne zusätzliche Lohnnebenkosten. Dieses Modell kombiniert eine betrieblich finanzierte Unfallversicherung und/oder Lebensversicherung und stärkt gleichzeitig Ihre Attraktivität als Arbeitgeber.
Das Beste: Die Einführung der steuerfreien Mitarbeitervorsorge nach § 3/1/15a ist für Ihr Unternehmen denkbar einfach und verursacht nur minimalen Verwaltungsaufwand.
Die Vorteile für Sie als Arbeitgeber sind vielfältig: Sie stärken Ihre Arbeitgebermarke, fördern die Mitarbeiterbindung und setzen ein klares Signal der Wertschätzung und Fürsorge.
Wir melden uns in Kürze bei Ihnen.
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