Sind Sie als Unternehmen auf der Suche nach einem geeigneten Instrument zur Mitarbeiterbindung und zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität? Eine betriebliche Altersvorsorge kann hierbei eine interessante Option sein. Doch wie können Sie sicherstellen, dass eine solche betriebliche Altersvorsorge auch wirklich sinnvoll ist und den Bedürfnissen Ihrer Mitarbeiter entspricht?
In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die verschiedenen Arten der betrieblichen Pensionsvorsorge und erklären, warum insbesondere die direkte Leistungszusage als betriebliche Altersvorsorge sinnvoll ist.
Grundlagen: Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Pensionsvorsorge (auch: betriebliche Altersvorsorge) bildet die zweite Säule des österreichischen Pensionssystems. Sie ist eine freiwillige Vorsorge und wird von Unternehmen angeboten, um den Arbeitnehmern eine zusätzliche Pension zu ermöglichen.
Welche Arten von betrieblicher Altersvorsorge gibt es?
Hier wird primär unterschieden zwischen kollektiven Systemen und individuellen Systemen.
1. Individuelle Systeme
Direkte Leistungszusage
Was ist eine direkte Leistungszusage?
Als Arbeitgeber kann eine direkte Leistungszusage ein Instrument sein, um Mitarbeitern eine zusätzliche Versorgung im Alter oder bei Berufsunfähigkeit anzubieten und somit zur Mitarbeiterbindung beizutragen. Dabei verpflichtet sich das Unternehmen, in jedem Fall der Fälle eine Pensionsleistung zu erbringen.
Diese Leistung stellt eine Ergänzung zur gesetzlichen Pension dar und kann den Arbeitnehmern eine zusätzliche finanzielle Absicherung bieten. Zusätzlich können Familienmitglieder abgesichert werden.
Die Pensionszusage erfolgt schriftlich, ist rechtsverbindlich und unwiderruflich. Die Auszahlung erfolgt in Rentenform, einer Übertragung an Pensionskassa oder betrieblicher Kollektivversicherung. Eine Kapitalabfindung ist ebenfalls möglich.
Die Firmenpension darf maximal 80% des Letztbezuges betragen, und in Kombination mit der gesetzlichen Pension maximal 100% des Letztbezuges.
Wann ist die direkte Leistungszusage als betriebliche Altersvorsorge sinnvoll?
Die direkte Leistungszusage ist ein Instrument, das gezielt für ausgesuchte Personen im Unternehmen eingesetzt werden kann. Selbst Geschäftsführer, die Gesellschafter einer GmbH sind, können davon profitieren, auch mit einer 100%igen Beteiligung. Die direkte Leistungszusage kann somit eingesetzt werden, um wichtige Mitarbeiter zu binden oder neu zu gewinnen.
Ein Aspekt, der die Leistungszusage sehr attraktiv macht: Bis zur Pension fallen keine Steuern für Begünstigte an und als Unternehmer können Sie sich die Sozialversicherungsbeiträge und Lohnnebenkosten sparen. Zudem erzielt das Unternehmen eine laufende Steuerersparnis durch den Aufbau einer Pensionsrückstellung.
Für Unternehmer bietet die Pensionszusage zudem eine ideale Möglichkeit, um das Firmenvermögen steuerlich begünstigt, ohne Abgaben und gegen Insolvenz geschützt, ins Privatvermögen umzuwandeln.
Eine klassische Rentenrückdeckungsversicherung ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht oft die beste Möglichkeit, die Firmenpension zu finanzieren. Durch gleichbleibende und vorhersehbare Prämien wird eine sichere Sparleistung erreicht, welche ein garantiertes Veranlagungsergebnis und Schutz vor höherem Kapitalbedarf durch sinkende Lebenserwartung bietet.
Die direkte Leistungszusage ist wahrscheinlich die beste Art der betrieblichen Pensionsvorsorge, um die Pensionslücke professionell zu schließen.
Vorteile der direkten Leistungszusage im Überblick
- Durch die Bildung von Pensionsrückstellungen können Unternehmen ihre Gewinne mindern.
- Im Vergleich zu Gehaltserhöhungen ist die Pensionsrückstellung aufgrund ihrer Befreiung von Lohnnebenkosten günstiger.
- Auch mehrheitlich beteiligte geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH können davon profitieren.
- Die gleichmäßige Aufwandsbelastung ermöglicht eine präzisere Kostenkalkulation.
- Durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung können betriebsfremde Risiken ausgelagert werden, wie z.B. Berufsunfähigkeit und der Schutz von Hinterbliebenen.
- Im Falle einer Insolvenz sind die verpfändeten Versicherungsansprüche geschützt und fallen nicht in die Insolvenzmasse.
2. Kollektive Systeme
Betriebliche Kollektivversicherung oder Pensionskassa
Bis zu 10% der Bruttolohn- und Gehaltssumme können steuerfrei und ohne Lohnnebenkosten in eine Betriebliche Kollektivversicherung (BKV) oder Pensionskasse (PK) eingezahlt werden. Die Beiträge in die Vorsorgeeinrichtung sind von Lohnnebenkosten befreit und fließen in das gewählte Modell. Selbst geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH mit bis zu 25% Firmenanteil können von dieser Möglichkeit profitieren.
Ob das Unternehmen oder der einzelne Mitarbeiter darüber entscheidet, in welches Modell (PK oder BKV) die Beiträge fließen, ist individuell unterschiedlich.
Die Verwaltung und Veranlagung der Beiträge übernimmt der Anbieter, während die Mitarbeiter ihre Zusatzpension direkt ausbezahlt erhalten.
Jeder Beitrag fungiert als Baustein für eine Zusatzpension der Mitarbeiter. Die BKV bzw. PK zahlt eine lebenslange Zusatzpension aus, möglicherweise sogar eine Hinterbliebenenpension. Pensionsabfindungen sind bei dieser Art der betrieblichen Altersvorsorge in der Regel nicht möglich, es sei denn, es handelt sich um Kleinstpensionen.
Das bedeutet, dass Ihre Arbeitgeber normalerweise keine Möglichkeit haben, ihre zukünftigen Pensionszahlungen in einer Einmalzahlung (Abfindung) zu erhalten, außer wenn die Höhe der Pension sehr niedrig ist und den Schwellenwert für eine Kleinstpension erreicht oder unterschreitet.
Vorteile für Sie als Arbeitgeber
- Arbeitgeber können bis zu 10% der Bruttolohn- und Gehaltsumme als Betriebsaufwand geltend machen.
- Es fallen keine zusätzlichen Lohnnebenkosten an.
- Der administrative Aufwand ist gering.
- Arbeitgeber können Mitarbeiter durch die zusätzliche Leistung motivieren.
- Die betriebliche Altersvorsorge kann mit der Zukunftssicherung kombiniert werden.
- Die Kosten sind gut planbar und lassen sich exakt kalkulieren.
Vorteile für Ihre Mitarbeiter
- Während der aktiven Arbeitszeit fallen keine Steuern auf die Beiträge an.
- Die Pension ist garantiert und kann durch eine Gewinnbeteiligung erhöht werden.
- Veranlagungserträge werden in voller Höhe dem Pensionskonto gutgeschrieben.
- Durch freiwillige Eigenbeiträge der Mitarbeiter ist eine Erhöhung der Pension möglich. Dabei werden bis zu EUR 1.000,- pro Jahr staatlich gefördert.
- Mitarbeiter sind durch den Insolvenzschutz abgesichert.
Zukunftsvorsorge
Die Zukunftsvorsorge bietet Betrieben eine einfache Möglichkeit, für die Zukunft Ihrer Mitarbeiter vorzusorgen. Es handelt sich um die billigste, effizienteste und abgabenschonendste Möglichkeit Vorsorge zu betreiben. Trotzdem ist es vielen Betrieben noch immer nicht bekannt, dass es sich hierbei um ein Steuergeschenk handelt, das zudem eine Möglichkeit zum Sparen von Lohnnebenkosten bietet.
Das Modell ist für alle Arbeitnehmer umsetzbar, unabhängig von ihrer Stellung im Unternehmen. Auch für GmbH-Geschäftsführer bis zu einem 25%-Anteil am Unternehmen ist es möglich, dieses Modell zu nutzen.
Dabei können bis zu 300 Euro pro Jahr in die Pensionsvorsorge Ihrer Arbeitnehmer steuerfrei investiert werden.
Für die Mitarbeiter können verschiedene Versicherungen abgeschlossen werden, wie zum Beispiel Pensions- und Lebensversicherungen, Krankenversicherungen, Risikoversicherungen oder Unfallversicherungen.
Umgesetzt werden kann dieses Modell der betrieblichen Altersvorsorge als freiwillige Sozialleistung oder auf Basis einer Gehaltsumwandlung. Bei der Gehaltsumwandlung steht es den Mitarbeitern frei, ob sei einen Teil ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge investieren möchten. Zumindest dieses Umwandlungsmodell sollte ausnahmslos für jeden Mitarbeiter angeboten werden.
Der einzige Nachteil bei diesem Durchführungsweg ist die Begrenzung des Betrages auf jährlich EUR 300. Jedoch ist auch die Auszahlung des ausgezahlten Betrages steuerfrei, was das Modell noch attraktiver macht.
Gibt es noch andere Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge?
Neben den individuellen und kollektiven Systemen, müssen Sie noch folgende Aspekte beachten:
Abfertigung alt
Das Thema der Vorsorge für alte Abfertigungsverpflichtungen im Unternehmen gehört zur betrieblichen Altersvorsorge und stellt in der Praxis oft noch ein ungelöstes Problem dar.
Für Mitarbeiter, die vor dem 01.01.2003 im Unternehmen eingetreten sind, besteht nach drei Jahren ununterbrochener Beschäftigung ein Abfertigungsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitgeberkündigung oder einvernehmliche Auflösung. Dieser Anspruch kann bis zu einem Jahresgehalt betragen und stellt für viele Unternehmen ein großes Liquiditätsproblem dar.
Um dieser Herausforderung zu begegnen, bietet sich die Abfertigungs-Rückdeckungsversicherung an. Mit dieser Versicherung können Abfertigungszahlungen angespart werden. Hierbei wird eine Indirektversicherung mit Bezugsrecht beim Unternehmen abgeschlossen, die die Abfertigungszahlung zum Pensionszeitpunkt des Mitarbeiters absichert. Auch der Todesfall des Mitarbeiters ist durch die Versicherung abgesichert.
Zudem gibt es gute Möglichkeiten, das Bilanzbild des Unternehmens zu verbessern und die Eigenkapitalquote zu stärken. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften kann es sinnvoll sein, die Laufzeit der Abfertigungsversicherung mit dem voraussichtlichen Pensionsalter des Unternehmers zu maximieren.
Vorteile der Rückdeckungsvariante
- Durch die Rückdeckungsvariante erfolgt eine gleichmäßige und planbare Liquiditätsbelastung, die eine sinnvolle Verteilung des Aufwands ermöglicht.
- Im Fall der Pensionierung oder des Todes des Arbeitnehmers entsteht kein Liquiditätsproblem.
- Im Gegensatz zu Wertpapieren gibt es keine Schwankungen.
- Das Modell ist flexibel gestaltet: Bei Ausscheiden eines Mitarbeiters ohne Anspruch kann das angesparte Kapital auf einen neuen Mitarbeiter angerechnet werden oder in einen bestehenden Vertrag eingerechnet werden.
Jubiläumsgeld
Mitarbeiter, die bereits seit vielen Jahren in einem Unternehmen beschäftigt sind, haben oft Anspruch auf Jubiläumsgeldzahlungen. Diese werden nicht nur einmalig, sondern meistens mehrfach und in steigender Höhe ausgezahlt. Da diese Auszahlungsansprüche rückstellungspflichtig sind, müssen sie auch in der Bilanz ausgewiesen werden.
Die Höhe der Auszahlungen hängt vom Alter, Gehalt und der Dienstzugehörigkeit ab, und steigt mit der Zeit immer stärker an, was auch die Höhe der Rückstellung erhöht.
Es ist wichtig zu wissen, dass eine Rückstellung nur eine buchhalterische Maßnahme darstellt und keine finanziellen Mittel erfordert. Dies kann jedoch im Falle eines Liquiditätsengpasses zu Problemen führen, da für Jubiläumsgelder keine Vermögenswerte aufgebaut werden.
Eine einfache Lösung für dieses Problem ist die Auslagerung der Jubiläumsgeldverpflichtungen. Durch eine einmalige Prämienzahlung in Höhe der steuerlichen Jubiläumsgeldrückstellung und laufende Prämienzahlungen können die Verpflichtungen für Mitarbeiter ausfinanziert werden. Im Bedarfsfall können die Gelder sofort an die Arbeitnehmer ausbezahlt werden. Die Versicherung wird so gestaltet, dass sie sich auch an etwaige Zwischenauszahlungen anpasst und dafür sorgt, dass ausreichend Kapital zur Verfügung steht.
Wenn zu viel Kapital angespart wird oder wenn der Mitarbeiter ohne Ansprüche aus dem Unternehmen ausscheidet, wird die Differenz bzw. das angesparte Kapital wieder an das Unternehmen zurückfließen.
Ein weiterer Vorteil dieser Lösung besteht darin, dass die Wertzuwächse der Versicherung nicht gewinnerhöhend aktiviert werden müssen und somit nicht versteuert werden müssen.
Ebenso entfällt die Versicherungssteuer bei der Auslagerung der Jubiläumsgeldansprüche an eine Versicherung. Für internationale Unternehmen bietet diese Lösungsvariante auch im Bereich der internationalen Rechnungslegung durch Bilanzverkürzung und Erhöhung der Eigenkapitalquote einen zusätzlichen Vorteil.
Welche Art der betrieblichen Altersvorsorge in sinnvoll für Ihr Unternehmen?
Die Entscheidung für die geeignete Pensionslösung hängt von verschiedenen Faktoren ab und sollte individuell getroffen werden.
Zunächst ist zu klären, ob eine individuelle oder kollektive Lösung bevorzugt wird. Zudem spielt die Höhe der Investition und die Risikoneigung des Unternehmens eine Rolle.
Die direkte Leistungszusage ist insbesondere für Kapitalgesellschaften wie GmbHs und ähnliche Unternehmen empfehlenswert. Sie stellt das ideale Instrument dar, um Führungskräfte, Geschäftsführer und spezialisierte Fachkräfte zu motivieren und langfristig an das Unternehmen zu binden. Durch die Erhöhung der Mitarbeitermotivation und -bindung können Unternehmen einen bedeutenden Wettbewerbsvorteil erzielen.
Sie haben auch die Möglichkeit, innerhalb des Unternehmens unterschiedliche Modelle umzusetzen, beispielsweise eine direkte Leistungszusage für Schlüsselmitarbeiter und eine Zukunftsvorsorge für Mitarbeiter einer Abteilung.
Warum sollten Sie sich jetzt für eine betriebliche Altersvorsorge entscheiden
5 Vorteile für Sie als Unternehmen
Vorteil #1 – Betriebswirtschaftlich sinnvoll vorsorgen
Eine betriebliche Altersvorsorge bietet eine strukturierte und betriebswirtschaftlich sinnvolle Möglichkeit, um für die Zukunft vorzusorgen.
Da Unternehmen in der Regel über ausreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Liquidität verfügen, ist es empfehlenswert, die Pensionsvorsorge auch im Unternehmen anzugehen. Dadurch können Steuervorteile genutzt werden und viele Unternehmer sind überrascht, wie viel an Pensionszahlungen auf diese Weise möglich ist.
Vorteil #2 – Sicherheit
Das Bedürfnis, dass das Kapital für die Pension in Sicherheit ist und sich der Lebensstandard im Alter gut ausgeht, kann mit einer Firmenpensionslösung optimal abgedeckt werden.
Zur Finanzierung solcher Lösungen werden ausschließlich Produkte mit höchster Sicherheit eingesetzt, die zudem verpfändet werden können und somit ein zusätzliches Schutzniveau für Begünstigte bei Insolvenz bieten.
Des Weiteren kann eine Berufsunfähigkeit abgesichert und Lösungen für die Absicherung von Kindern oder dem Ehepartner gefunden werden.
Vorteil #3 – Steuerersparnis
Im Rahmen von Firmenpensionslösungen gibt es Möglichkeiten, die Steuer- und Abgabenbelastung zu reduzieren und gleichzeitig die Pensionslücke abzudecken.
Unternehmen profitieren von einer Firmenpension als günstigerer Form der Gehaltserhöhung ohne zusätzliche Lohnnebenkosten. Die Prämien für den Aufbau des Pensionskapitals werden als Betriebsausgaben steuerlich anerkannt.
Für die begünstigten Mitarbeiter wird das Kapital “brutto für netto” aufgebaut und die Besteuerung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. In vielen Fällen wird das Kapital dann zu einem günstigeren Steuersatz besteuert. So sind für Mitarbeiter oftmals sogar um mehr als 50% höhere Pensionen möglich.
Vorteil #4 – Mitarbeiterbindung und Mitarbeitermotivation
Für jedes Unternehmen stellt es eine zentrale Herausforderung dar, hochqualifizierte und geeignete Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig an das Unternehmen zu binden.
Hierbei spielen Faktoren wie die Bindung von Mitarbeitern mit hoher Qualifikation, die Vermeidung von hohen Suchkosten, der Wunsch der Arbeitnehmer nach einer Firmenpensionslösung sowie eine steuerschonende Art der Lohnzahlung eine entscheidende Rolle.
Durch die Bereitstellung einer Firmenpensionslösung können Mitarbeiter stärker an das Unternehmen gebunden werden und gleichzeitig besser motiviert werden.
Vorteil #5 – Einfache Umsetzung
Durch die Zusammenarbeit mit erfahrenen und spezialisierten Beratern im Bereich Firmenpensionen wird es für Unternehmen einfach und unkompliziert, eine passende Firmenpension umzusetzen.
Durch die Sicherheit, dass das Thema der betrieblichen Altersvorsorge gut gelöst ist, werden intern Ressourcen frei, die für den unternehmerischen Erfolg von großer Bedeutung sind.
Betriebliche Altersvorsorge: Win-Win-Situation für Arbeitgeber und -nehmer
Unternehmen können durch die Einführung attraktiver Pensionsmodelle Talente an sich binden und Mitarbeiter langfristig motivieren. Gleichzeitig können Mitarbeiter durch eine betriebliche Pensionsvorsorge ihr Alter sorgenfrei genießen und müssen sich keine Gedanken über finanzielle Engpässe machen.
Die verschiedenen Modelle bieten für Unternehmen die Möglichkeit, individuelle Lösungen zu finden und auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter einzugehen. Die betriebliche Pensionsvorsorge ist somit eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten und sollte in Zeiten des demografischen Wandels von Unternehmen in Betracht gezogen werden.
Insbesondere mit dem Instrument der direkten Leistungszusage können Unternehmen ihre Mitarbeiter langfristig an sich binden und somit für Kontinuität und Stabilität sorgen. Mitarbeiter haben die Sicherheit einer Altersvorsorge und müssen sich nicht ausschließlich auf die staatliche Pension verlassen.
Es ist jedoch wichtig, bei der Einführung einer betrieblichen Pensionsvorsorge auf eine fundierte Beratung durch Experten zu setzen. Nur so kann das Konzept optimal auf die Ziele des Unternehmens ausgerichtet werden und eine betriebswirtschaftlich hochwertige Lösung gefunden werden.
Wenn Sie sich für die Umsetzung einer betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen entscheiden, stehen Ihnen unsere FiNUM-Berater mit Ihrer Expertise und Ihrer Erfahrung gerne zur Seite.
Gerne können Sie ein unverbindliches, kostenloses Beratungsgespräch mit einem unserer spezialisierten Versicherungsberater vereinbaren. Sie erreichen uns entweder via Telefon (01 53419-0), via E-Mail (website@finum.at) oder via Kontaktformular (klicken Sie hier!)
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