Sie interessieren sich für ein Immobilieninvestment? Sie haben bereits gehört, dass die Beteiligung an einem Bauherrenmodell eine rentable und nachhaltige Immobilienveranlagung ist. Nach dem Lesen unseres Beitrags “5 Gründe, warum Sie in ein Bauherrenmodell investieren sollten“, steht Ihr Entschluss fest: Sie möchten in ein Bauherrenmodell investieren. Sie haben auch schon das passendes Projekt gefunden? Soweit so gut. Aber wie geht es nun weiter? Wie werden Sie Investor? Welche Unterlagen benötigen Sie?
Damit Sie auf Ihrem Weg zum Investor nichts vergessen, haben für Sie eine ausführliche Checkliste zusammengestellt, in der wir Ihnen die einzelnen Schritte erklären.
Mit unserer Checkliste in 3 Schritten zum Investor eines Bauherrenmodells:
Schritt 1: Antragsstellung und Erstunterlagen
Sobald Sie ein geeignetes Projekt gefunden haben, in das sie investieren möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Es wird zunächst unterschieden, ob Sie sich für die Variante Barzeichnung oder die Variante Kreditzeichnung entschieden haben.
Variante Barzeichnung: Entscheiden Sie sich für diese Variante, zahlen Sie Ihre kompletten Anteile am Projekt in bar. Mit dem “Zeichnungsschein Barzeichner” verpflichten Sie sich die Investitionssumme bereits bei Baubeginn zu begleichen.
Variante Kreditzeichner: Bei dieser Variante erwerben Sie die Anteile mithilfe einer Finanzierung. Sie müssen so weniger Eigenmittel erbringen. Mit dem “Zeichnungsschein Kreditrechner” verpflichten Sie sich den ersten Teil der Eigenmittelzahlung vor der konstituierenden Sitzung einzubringen und den Rest in Teilzahlungen verteilt über die kommenden Jahre.
Zusätzlich müssen Sie bei Antragsstellung folgende Unterlagen einbringen:
- Prognoserechnung
- Selbstauskunft
- Anlegerprofil
- Haftungsausschlusserklärung
- Informationsblatt und Risikohinweise
- Selbstauskunft GMSG (alle Finanzinstitute sind gesetzlich dazu verpflichtet, Daten zur steuerlichen Ansässigkeit von Kreditnehmern einzufordern)
- Haushaltsplan
- Information HIKrG
- Zustimmung Datenverwendung und Mailversand
- Entbindung Daten-/Bankgeheimnis
Schritt 2: Finale Zeichnung
Nach Prüfung der Erstunterlagen, kommt es nun zur finalen Zeichnung. In diesem Schritt werden folgende Vollmachten und Verträge unterzeichnet:
- Kauf- und Anteilsabtretungsvertrag
- Gesellschaftsvertrag
- Vollmacht an Rechtsanwalt
- Vertretungsvollmacht (falls Sie als Kommanditist an der Gesellschaftsversammlung nicht persönlich teilnehmen können)
- Datenschutzerklärung Rechtsanwalt
- Fragebogen zu den Geldwäscherichtlinie
Schritt 3: Konstituierende Sitzung
Sobald alle Unterlagen gezeichnet sind und Sie die erste Eigenkapitalanzahlung geleistet haben (Variante Kreditzeichner) bzw. die gesamte Investitionssumme gezahlt haben (Variante Barzeichner), werden Sie zur konstituierenden Sitzung der Projektgesellschaft eingeladen, an der Sie teilnehmen müssen. Wenn Sie nicht teilnehmen können, müssen Sie einen bevollmächtigten Vertreter schicken.
Ab diesem Zeitpunkt müssen sich die Investoren um nichts mehr kümmern. Als Investor sind Sie zwar rechtlich gesehen ein Bauherr, müssen aber weder aktiv am Bauprozess teilhaben, noch müssen Sie sich um organisatorische Dinge kümmern. Das alles übernimmt der Anbieter des Bauherrenmodells für Sie. Er informiert Sie regelmäßig über die Fortschritte am Bau bis zur Fertigstellung des Projekts und steht bei etwaigen Rückfragen zum Bauprojekt zur Verfügung.
Bis zur Projektfertigstellung müssen Sie als Investor lediglich Ihre anteiligen Zahlungen des Eigenkapitals leisten.
Wann können Sie mit den ersten Gewinnen rechnen?
Als Barzahler erhalten Sie die ersten Gewinne mit der Fertigstellung der Immobilie und der darauffolgenden Vermietung. Die monatliche Ausschüttung an die Investoren erfolgt aus dem Mietenpool. Haben Sie sich bei Projektabschluss hingegen entschlossen zumindest einen Teil mithilfe eines Kredits zu finanzieren, erhalten Sie Ihre Auszahlungen erst nach Tilgung des Kredits. Im Regelfall werden Sie erste Gewinne nach 15 – 20 Jahre erwarten können.
Sie möchten wissen, ob und ab wann sich ein Investment in ein Bauherrenmodell auch rentiert? Dann empfehlen wir Ihnen folgenden Beitrag: Berechnung Bauherrenmodell: Wann lohnt sich das Immobilieninvestment? (erscheint bis spätestens 30.06.2022)
Sie haben noch weitere Fragen zu den einzelnen Unterlagen? Kontaktieren Sie uns.
Sie benötigen noch weitere Informationen oder sorgen sich, dass Sie bei einzelnen Schritte Fehler machen könnten? Dann empfehlen wir Ihnen die Expertise eines Fachmannes einzuholen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass potenzielle Investoren oftmals mit der Vielzahl der Dokumente überfordert. Eines muss Ihnen bewusst sein: Schon kleine Fehler bei den Unterlagen können Ihnen den Weg zum Investor verbauen.
Daher unsere klare Empfehlung: Holen Sie die Expertise eines Fachmanns ein. Die Berater von FiNUM unterstützen Sie gerne bei der Abwicklung Ihres Immobilieninvestments. Sie gehen mit Ihnen die jeweiligen Unterlagen durch und helfen Ihnen beim Ausfüllen der Formulare.
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Sie erreichen uns entweder via Telefon (01 53419-90), E-Mail (website@finum.at) oder bequem und praktisch mit dem folgendem Kontaktformular (klicken Sie hier!).
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